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Start- und Spielgemeinschaften von Sportvereinen

Was ist eine Start- und Spielgemeinschaft?

Mit ihr kann der gemeinsam den Sportbetrieb organisiert werden. 

Die Gründe, weswegen Sportvereine punktuell zusammenarbeiten wollen, können vielfältig sein. Verfügen sie nicht über die ausreichende Zahl von aktiven Sportlerinnen und Sportlern, um erfolgreich und dauerhaft am Wettkampfbetrieb der Dachverbände teilnehmen zu können, müssen sie über eine wie auch immer geartete Zusammenarbeit nachdenken. Vielfach schließen sie sich in abgegrenzten Teilbereichen zusammen, ohne als Vereine zu fusionieren. Sie bleiben als Vereine jeweils eigenständig, schließen sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zusammen. Es werden dann vielfach sogenannte Start- bzw. Spielgemeinschaften gegründet.

Beispiel

Der TSV Musterstadt e.V. und die DJK Eintracht Musterstadt e.V. verfügen jeweils über eine Handballabteilung. Beide Handabteilungen verfügen aber nicht mehr über ausreichend aktive Mitglieder, um alle Mannschaften besetzen zu können. Die Vereine beschließen, den Handballsport in einer Spielgemeinschaft auszuüben. Das bedeutet, dass die Vereinsmitglieder der beiden (oder mehr) Vereine zukünftig im Rahmen einer Spielgemeinschaft (SG) gemeinsam trainieren und über diese am Wettkampfbetrieb des Handballverbandes teilnehmen. Die aktiven Sportlerinnen und Sportler bleiben aber weiterhin Mitglieder der jeweiligen Stammvereine.

Wie sind Spiel- und Startgemeinschaften organisiert?

In der Regel handelt es sich bei diesen Formen der Zusammenarbeit um Gesellschaften bürgerlichen Rechts (kurz GbR). Die beiden Vereine als Gesellschafter der GbR schließen einen GbR-Vertrag. Dabei haben sie darauf zu achten, dass sich eine GbR grundlegend von einem Verein unterscheidet. Eine Spielgemeinschaft als GbR hat keine Mitglieder, sondern Gesellschafter (nämlich die Vereine). Sie hat auch keinen (SG-)Vorstand, sondern Geschäftsführer. Die Geschäftsführung einer GbR obliegt zwar grundsätzlich den Gesellschaftern. Da es sich hierbei aber um Vereine handelt und deren Vorstände die Leitung in der Regel den jeweiligen Abteilungsleitungen übertragen, werden diese in der Regel die GbR intern leiten. Es gibt in der SG auch keine Mitgliederversammlung, keine Wahlen und keine Kassenprüfer. Eine Spielgemeinschaft in Form einer GbR ist strukturell ganz anders aufgebaut als ein Verein. Dies sollten die Verantwortlichen berücksichtigen.  

Kann eine Spielgemeinschaft gemeinnützig sein?

Die Spielgemeinschaft als GbR kann nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Sie kann also keine Spenden entgegennehmen und nicht die Steuerfreibeträge für ehrenamtlich Tätige und für Übungsleitungen in Anspruch nehmen.

Wie kann man eine Spielgemeinschaft auflösen? 

Die Exit-Strategie muss mitgedacht werden: Was passiert, wenn ein Verein die Spielgemeinschaft wieder verlassen möchte? Dann muss klar sein, was mit gemeinsam angeschafftem Material und anderen Vermögenswerten geschieht, wer bestehende Verpflichtungen übernimmt und wie finanzielle Ansprüche ausgeglichen werden. Auch während der gemeinsamen Zeit erworbene Spielberechtigungen können bei einer Trennung zum Thema werden. Je nach Sportart und Verbandsregelung muss geklärt sein, wie mit ihnen nach dem Ende oder bei einer Veränderung der Spielgemeinschaft umgegangen wird.

Eine SG setzt damit auch ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Schließlich organisieren rechtlich selbstständige Vereine gemeinsam einen Teil ihres Sportbetriebs und treffen dabei Entscheidungen, die Auswirkungen auf alle Beteiligten haben.

Gibt es Vorgaben der Fachverbände bei Spielgemeinschaften? 

Zur rechtlichen und steuerlichen Konstruktion kommt die sportliche Seite. Denn ob und unter welchen Bedingungen eine Spiel- oder Startgemeinschaft am Wettkampfbetrieb teilnehmen darf, regelt der jeweilige Fachverband.

Die Vorgaben unterscheiden sich erheblich. Sie können beispielsweise Genehmigungen und Meldefristen vorsehen, die Zahl der beteiligten Vereine begrenzen oder bestimmen, in welchen Spielklassen eine neu gegründete SG antreten darf.

Gibt es andere Formen als eine GBR?

Wird eine Spielgemeinschaft nicht als GbR ausgestaltet, sondern orientiert sich eine solche Vereinbarung eher an einem Verein (z.B. körperschaftlich organisiert mit Mitgliederversammlung, Vorstand, der durch die Mitgliederversammlung gewählt wird, eigene Kassenführung und -prüfung, eigener Name, eigene Mitgliedschaft der Sportlerinnen und Sportler), hat also die Vereinbarung Satzungscharakter, handelt es sich um einen nicht eingetragenen Verein im Sinne des § 54 Absatz 1 Satz 1 BGB.

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Autor:
Elmar Lumer

mit Nicole Jakobs

zuletzt aktualisiert:
Oktober 2026